Impressum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER LUKI GmbH & Co. KG („B2B“) Stand: 01.01.2018

Die Leistungen der LUKI GmbH & Co. KG (im Folgenden: Luki) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen:

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: Kunde).

(2) Alle Leistungen und Angebote der Luki erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Produkte/Ware gelten diese AGB als angenommen.

(3) Allen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

(4) Diese Geschäftsbedingungen setzen alle früheren Geschäftsbedingungen der Luki außer Kraft.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages (Angebot und Vertragsschluss), Abwicklung
(1) Angebote der Luki sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann die Luki durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung der vertraglichen Leistung innerhalb von zwei Wochen annehmen.

(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber einem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte etc.) liegen und handelsüblich sind.

(4) Sofern eine Anpassung der Outline erforderlich ist, wird Luki für den Aufwand eine Abrechnung nach Aufwand vornehmen (Wir rechnen minutengenau ab, unser Stundensatz beträgt 50€). Die Kosten sind im Angebot grundsätzlich nicht enthalten. Für einen solchen Fall wird folgende Vorgehensweise vereinbart: Luki wird den Kunden vor der notwendigen Bearbeitung über die Kosten informieren. Der Kunde kann Luki dann gern die Daten in der notwendigen Form (die Parameter benennt Luki ihm) zur Verfügung stellen (z.B. Outline verfettet), dann fallen keine Zusatzkosten an oder er bestätigt den Mehraufwand, den Luki dann (gesondert) in Rechnung stellt.

(5) Jegliche, auch teilweise Verwendung von der von Luki mit den Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung durch Luki. Die Luki behält sich die eigentumsrechtlichen und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zu Grunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Kunden keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

(6) Von der Luki übermittelte Besprechungsprotokolle z. B. zum weiteren Vorgehen sind für die Abwicklung von Aufträgen verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

(7) Luki ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Luki ist auch berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung Luki vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Kunden zu erteilen. Der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

(8) Mitarbeiter von Luki sind nicht befugt, mündliche Absprachen zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt eines schriftlichen Vertrages hinausgehen. Verträge, zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen der AGB können nur durch die Geschäftsleitung und deren Vertreter von Luki autorisiert werden. Unterlagen erhalten ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung von Luki Rechtswirksamkeit.

§ 3 Pflichten der CP / Lieferung / Fertigstellung
(1) Leistungsverpflichtungen der Luki stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von Luki zu vertreten.

(2) Luki ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

(3) Angaben zu Leistungszeiten/-termine sind annähernd, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Leistungsfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

(4) Vereinbarte Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn alle Unterlagen, Informationen und Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen des Kunden rechtzeitig, vollständig und vollständig lesbar bei der Luki eintreffen. Erfolgt dies nicht, ist Luki berechtigt, nach Ablauf dieser Fristen und Termine vorauszusetzen, dass die Freigabe erteilt ist und kann mit der Produktion auf der Basis der vorliegenden Informationen aus der Auftragsbestätigung und der Daten beginnen bzw. fortfahren. Konsequenzen durch Fehler, die durch nicht korrigierte Freigaben entstehen, gehen immer zu Lasten des Kunden. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Fertigungsmustern, Konzeptionen etc. durch den Kunden ist die Leistungsfrist jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung der Leistung an den Kunden bis zum Eintreffen einer Stellungnahme des Kunden bei der Luki.

(5) Für Leistungs-/Terminverzögerungen übernimmt Luki keine Haftung, wenn sie durch verspätet, unvollständig oder nicht vollständig lesbar eingereichte Kundenunterlagen, -informationen oder -erklärungen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfangs verursacht wurden. In solchen Fällen verlängern sich die vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend.

(6) Auch Verzögerungen, für welche Luki kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbrechungen, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Luki wegen des entstandenen Schadens verantwortlich zu machen. Auch bei solchen Verzögerungen verlängern sich die vereinbarten Ausführungsfristen und -termine entsprechend.

(7) Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Leistung oder Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

(8) Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Leistungs-/Fertigstellungsverzuges haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Auftragswertes, max. jedoch nicht mehr als 15 % des Auftragswertes.

(9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Liefer-/Fertigstellungsverzuges bleiben unberührt.

§ 4 Aufgaben und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat Luki mit allen ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu versehen, die zur Durchführung der übernommenen Aufgabe erforderlich sind. Er versichert, dass er zur Verwertung aller von ihm übergebenen Unterlagen und Daten berechtigt ist. Für die Fehlerhaftigkeit überlassener Daten oder Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Etwaige Ansprüche Dritter wegen Urheberrechts-, Copyright, Trademark oder Patent-Verletzungen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

(2) Der Kunde stellt Luki von allen Ansprüchen frei, die Dritte möglicherweise gegen die CP wegen eines Verhaltens geltend machen, für das nach diesem Vertrag der Kunde die ausschließliche Verantwortung trägt.

(3) Sofern nicht ausdrücklich bei Vertragsschluss vereinbart, nennt der Kunde der Luki jeweils vor Beginn des Auftrages bzw. des zu bearbeitenden Projektes das zur Verfügung stehende Budget, dass bei der Planung und Durchführung nicht überschritten werden soll. Nennt er keine Obergrenze, hat er die dadurch verursachten Nachteile bei der Luki auszugleichen.

(4) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde für die Erteilung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) ausschließlich verantwortlich. Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von CP, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware, insbesondere Ware nach dem Elektro- oder Elektronikgerätegesetz (ElektroG), nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

§ 5 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen, Umsatzsteuer, Kalkulationsrisiko, ausländische Steuern
(1) Die Vergütung der Luki richtet sich grundsätzlich nach Art und Umfang der Leistungen, wie sie in Angebot bzw. Bestätigung beschrieben und berechnet sind. Ansonsten sind alle Rechnungen ohne Abzug sofort frei Zahlstelle der Luki zahlbar. Reise- und Nebenkosten (z. B. Telekommunikationskosten) werden gesondert abgerechnet und auf Nachfrage auch belegt.

(2) Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager zzgl. Fracht und der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vorgegeben, hält sich Luki an die im Angebot enthaltenen Preise unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen dieser AGB 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Die für den Transport/Versand übliche Verpackung berechnen wir zu Selbstkosten, soweit mit dem Kunden nicht etwas anderes vereinbart ist.

(3) Verursacht der Kunde durch nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages höhere Kosten als bei Vertragsschluss geplant (z. B. für Produktion, Versand, Logistik, Zollabwicklung etc.), werden diese dem Kunden weiterberechnet. Das gilt auch dann, wenn die nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zur Überschreitung einer genannten Budget-Obergrenze führen.

(4) Es gelten der Wechselkurs und die Rohstoffpreise vom Tag des Angebots. Verändern sich der Wechselkurs oder die kalkulierten Rohstoffpreise während der Durchführung des Vertrages um mehr als 1 Prozent, wird die Vergütung entsprechend angepasst.

(5) Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, wird die Vergütung wie folgt zur Zahlung fällig: 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % nach Fertigstellung des Auftrages. Luki ist berechtigt, mit der Ausführung des Auftrages erst zu beginnen, wenn die ersten 50 % der Vergütung (Vorschuss) bei der Zahlstelle der Luki eingegangen ist. Im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden ist Luki berechtigt, weitere angemessene Vorschüsse im Verhältnis zum Projektfortschritt zu verlangen.

(6) Das mit der Rechnung eingeräumte Zahlungsziel führt zu einer kalendermäßigen Bestimmung der Fälligkeit der Gegenleistung des Kunden. Für das Eintreten von Verzug ist eine darüber hinausgehende Mahnung entbehrlich.

(7) Der Kunde kann gegen Forderungen der Luki nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von Luki stehen, aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(8) Für den Fall, das bei ausländischen Zulieferern oder Subunternehmern Umsatzsteuer anfällt, die Luki im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens erstattet bekommt, hat der Kunde Luki von der ausländischen Umsatzsteuer freizustellen. Die Bruttorechnung des ausländischen Zulieferers oder Subunternehmers wird den Kunden als Nettopreis in Rechnung gestellt. Luki bezahlt den Kunden nach Durchführung des Vorsteuer-Verwaltungsverfahrens die Vorsteuer unverzüglich insoweit zurück, als sie erstattet werden. Der Kunde hat Luki von ausländischer Quellensteuer (z. B. der indischen Withholding Tax) freizustellen, unabhängig davon ab, ob eine Erstattung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens möglich ist oder nicht. Die Quellensteuer wird dem Kunden als Nettopreis weiterberechnet. Im Falle der Erstattung wird Luki unverzüglich den Erstattungsbetrag an den Kunden zurückzahlen.

§ 6 Gefahrübergang
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht also spätestens mit Verlassen des Lagers auf den Kunden über. Mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr auf den Kunden auch dann über, wenn die Ware durch Fahrzeuge von Luki zu den Kunden gebracht wird. Dies gilt gleichermaßen für die Übergabe an eine Transportperson.

(2) Wird ein Versand oder eine Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt, keine Aufbewahrungspflicht
(1) Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleiben gelieferte Waren und/oder Produkte Eigentum von Luki (Vorbehaltsware/-produkte, erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Waren-/Produktlieferungen und/oder Leistungen bereits bezahlt sind.

(2) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z. B. Zahlungsverzug, hat Luki nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehalts-/Produktware zurückzunehmen. Nimmt Luki die Vorbehalts-/Produktware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Luki ist berechtigt, die Vorbehalts-/Produktware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den der Luki vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehalts-/Produktware, insb. Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Luki hinweisen und Luki unverzüglich benachrichtigen, damit Luki ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Hierzu wird er Luki unverzüglich mittels Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware informieren.

(4) Der Kunde ist berechtigt, gelieferte Vorbehalts-/Produktware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehalts-/Produktware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Luki ab. Luki ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Luki abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(5) Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für Luki als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Luki. Werden die Liefer- oder Leistungsgegenstände mit anderen Luki nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerbt Luki das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefer- oder Leistungsgegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefer- oder Leistungsgegenstände mit anderen, Luki nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwirbt Luki das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefer-/Leistungsgegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Luki anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für Luki.

(6) Luki ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; dabei obliegt Luki die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

(7) Nach Beendigung des Auftrags ist Luki frei, sämtliche Vorlagen, Entwürfe, Arbeitsmaterialien und sonstige selbst erstellte oder vom Kunden überlassene Unterlagen an den Kunden heraus- bzw. zurückzugeben, aufzubewahren oder zu vernichten. Eine Verpflichtung zur Heraus-/Rückgabe oder zur Vernichtung besteht nicht.

§ 8 Gewährleistung
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden Luki gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.

(2) Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist, und wenn vorliegende Montage- und Betriebsanweisungen der Luki sowie die entsprechenden Gesetze, Normen, Vorschriften etc. vom Kunden insbesondere in Hinblick auf Montage, Betrieb und Wartung beachtet wurden.

(3) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mangelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – steht der Luki das Wahlrecht zu. Es steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4) Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber uns nach §§ 478, 479 BGB unberührt.

(5) Schadensersatzansprüche zu den in § 8 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Luki die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den in § 8 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.

(6) Ansprüche gegen Luki wegen Mängeln stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Erfüllungsort der Gewährleistungsansprüche ist der Sitz von Luki.

(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(8) Nach Beseitigung eines Mangels beträgt die Gewährleistungszeit hierfür ebenfalls grundsätzlich 1 Jahr soweit es sich um denselben Mangel handelt bzw. die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung. Die Gewährleistung erstreckt sich in diesem Fall nur auf die von der Nacherfüllung umfassten Teile und Arbeiten, im Falle einer Nachlieferung auf die davon betroffenen Geräte.

Für Lampen, Leuchtstoffröhren, Blitzröhren und sonstige Leuchtmittel, Farbglasfilter und Farbfilterfolien etc. oder sonstige Verschleißteile bestimmt sich die Gewährleistungszeit nach der üblichen Nutzungszeit, soweit diese weniger als 1 Jahr beträgt. Mangelhafte oder nicht ausgeführte Wartungen sowie die Nichtbeachtung zwingender gesetzlicher oder technischer Vorschriften durch den Kunden und/oder Verwender führen zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.

(9) Der Kunde hat vor der Verwendung zu prüfen, ob die Produkte sich für den von ihm vorgesehenen Zweck eignen. Luki kann die Eignung für bestimmte Verwendungszwecke nicht garantieren, weil sie keinen Einfluss auf die Verwendung der gelieferten Ware hat. Werden Gewährleistungs-, Betriebs-, Montage- bzw. Wartungsanweisungen der Luki nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(10) Luki haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere nicht für Aufwendungen zur erneuten Montage/Demontage der von Luki gelieferten Leuchtelemente und sonstiger Objekte. Der Kunde hat zu beachten, dass er, um die Gewährleistungsbedingungen von Luki zu erfüllen, u.a. einen Dämmerungsschalter für den Betrieb der Produkte verwenden muss.
Wenn der Kunde von Luki Produkte z. B. Leuchtobjekte bezieht, welche vom Kunden selbst oder von durch ihn beauftragte Subunternehmen installiert werden, liegt die Bewertung und Entscheidung, ob die geltenden Gesetze, Normen und Vorschriften etc. durch die Verwendung und Installation entsprechender Geräte, Tragwerke, Hilfskonstruktionen usw. erfüllt werden, in ausschließlicher Verantwortung des Kunden, da Luki weder die örtlichen noch die technischen Gegebenheiten kennen und beurteilen kann. Ebenso liegt die fachgerechte, vorschriftsmäßige und sichere Installation sowie die Verwendung sonstiger Bauteile in ausschließlicher Verantwortung des Kunden und dieser kann Ansprüche daraus (also aus fehlerhafter Bewertung oder fehlerhafter Installation), gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nicht herleiten.

(11) Es ist darauf zu achten, dass die von Luki benannten Netzteile und weitere elektronische Bauteile wie DC/DC-Wandler, Controller etc. im Falle ihres Einsatzes nicht ersetzt werden sollten, ohne dass eine Kompatibilität zu den von Luki produzierten Objekten festgestellt wurde. Wenn der Kunde andere, als die von Luki vorgeschlagenen, Produkte verwenden will, steht Ihm das selbstverständlich frei. Der Kunde ist dann allerdings verpflichtet zu überprüfen, ob von/mit diesen alle jeweils gültigen Gesetze, Normen, Vorschriften usw. eingehalten werden können. Das diesbezügliche Preisangebot bezieht sich immer auf ein Einzelgerät. Der Gesamtpreis für diese Angebotsposition bemisst sich nach den letztlich erforderlichen Gesamtmengen.

(12) Besonders bei der Befestigung von zum Beispiel größeren Acrylobjekten auf Metall- oder Steinuntergründen muss der unterschiedliche Ausdehnungskoeffizient von Acryl, Metall oder Stein/Beton beachtet werden. Bei Nichtbeachtung kann es im Einzelfall in den Leuchtobjekten zu Spannungsrissen (zum Beispiel an den Befestigungsstellen) kommen, was zu elektrischen und mechanischen Problemen, zum Ausfall der Leuchtobjekte und auch zu erheblichen sonstigen Defekten führen kann. Der Kunde hat bei selbstorganisierter Installation in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, dass dementsprechend Objekte so montiert werden, dass eine unterschiedliche Ausdehnung (zum Beispiel durch Langlöcher) gewährleistet wird.

§ 9 Haftung
Luki haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Luki, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhet. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Urheberrecht, Nutzung
(1) Sämtliche Leistungen der Luki sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Gestaltungs- und Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(2) Luki überträgt dem Kunden an den erbrachten Leistungen, Ideen, Entwürfen und Gestaltungen das einfache Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang, jedoch nicht über die in § 15 Urhebergesetz aufgezählten bekannten Nutzungsarten hinaus. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der für die Luki bei Vertragsschluss erkennbare Zweck. Im Zweifel erfüllt Luki ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind die Rechte der Luki an eigenen Planungsverfahren, Softwareprogrammen, Media-Einkaufsmethoden und ähnlichem, welche das unternehmensspezifische Know-how darstellen.

(3) Der Kunde darf Leistungen der Luki nur für jene Zwecke in Anspruch nehmen, für welche die Leistungen bestellt und erworben wurden. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung von Luki. Über den Umfang der Nutzung steht Luki der Auskunftsanspruch zu.

(4) Ohne Zustimmung von Luki dürfen deren Entwürfe, Werke etc. einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werkes – ist unzulässig.

(5) Diese Rechteübertragung ist mit der Vergütung abgegolten. Das Recht, die Leistungen in dem vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwenden, erwirbt der Kunde jedoch erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung gemäß §§ 5 und 7 dieser Geschäftsbedingungen.

(6) Luki ist berechtigt, die von ihr geschaffenen Entwürfe, Werke etc. im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden (Referenzdarstellung als Bild oder in Realform zum Beispiel für Messen, Flyer, Internet etc). Ebenso ist Luki berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln, Entwürfen etc. auf eigene Kosten Mehrfertigungen in beliebige Menge herzustellen und zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt in diesem Zusammenhang auch für Bild- bzw. Videomaterial von geschützten Objekten (z. B. Urheberrecht, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Patente etc.). Der Kunde stellt diesbezüglich Luki von jeglichen Forderungen frei. Darüber hinaus ist Luki berechtigt, die Tätigkeit für einen Kunden im Rahmen eigener Werbemaßnahmen oder Aktionen zu erwähnen oder in der Presse zu veröffentlichen.

§ 11 Rücktritt und Rücknahme
(1) Luki ist zum Rücktritt berechtigt, wenn ihr nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich die Kreditunwürdigkeit des Kunden ergibt, oder trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäftes aus von Luki nicht zu vertretenden Gründen von Zulieferern nicht beliefert wird.

(2) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Luki, sofern ihm zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt worden ist, nach Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Bei Rücknahme der Ware / des Produktes trägt der Kunde die Kosten der Rücknahme und Verwertung des Gegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Luki höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist.

§ 12 Schadenspauschale / Annulierungskosten

Erklärt der Kunde ohne berechtigten Grund oder ohne dass der Grund von Luki zu vertreten wäre den Rücktritt vom Vertrag und akzeptiert Luki einen unberechtigten Rücktritt, so hat Luki Anspruch auf pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15% der Auftragssumme. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt nachzuweisen, dass ein geringer Schaden entstanden ist, welcher dann maßgeblich ist. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch von Luki, auch die volle Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen. In diesem Fall bezieht sich der Ersatzanspruch in Höhe von 15% auf die noch nicht erbrachten Leistungen.

§ 13 Strafbewehrte Schweigepflicht
(1) Der Kunde ist verpflichtet, über sämtliche ihm bekannt werdende Tatsachen, beispielsweise der Organisation, Produktion oder des Vertriebs der Luki sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.

(2) Der Kunde steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen wie auch den von ihm beauftragten Dritt- bzw. Fremdfirmen besteht.

(3) Verletzt der Kunde oder eine der Personen aus Abs. 2 die Schweigepflicht, so schuldet er CP eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Netto-Auftragsvolumens, mindestens jedoch 10.000 €. Die Vertragsstrafe fällt nicht an, wenn der Kunde die Verletzung der Schweigepflicht nicht zu vertreten hat.

§ 14 Schriftformklausel Vollständigkeitsklausel
Alle Vereinbarungen, die zwischen Luki und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag getroffen werden, sind in dem Vertrag und diesen AGB zu diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 16 Rechtsnachfolge
Luki ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten (Rechtsnachfolger) zu übertragen. Hierüber wird Luki den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

§ 17 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen unsererseits und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist Bretzfeld.

(2) Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht (CISG) sowie die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sind explizit ausgeschlossen.

(3) Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Heilbronn Gerichtsstand. Luki ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

§ 18 Datenschutz
(1) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten von der Luki gespeichert und verarbeitet werden.

(2) Die Luki behandelt alle im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, Informationen, Unterlagen und Daten des Kunden vertraulich. Dies gilt auch für Mitarbeiter von der Luki.

(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von seinem Anschluss verbreiteten und bei ihm abrufbaren Nachrichten und Dienstleistungen, sowie der über seinen Anschluss durchgeführten Operationen und Transaktionen. Der Kunde hat für die Einhaltung der maßgeblichen Bestimmungen zu sorgen, soweit er Änderungen bei den erbrachten Dienstleistungen vornimmt.

§ 19 Factoring

Die Firma ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.

Stand: 01.01.2018 („B2B“)